In einer ausführlichen Stellungname spricht der Menschenrechtskommusar des europäischen Gerichtshofs die Diskriminierung von Trans-Personen an.
"Discrimitation against transgender personsn must no monger be tolerated"
"Diskrimierung gegen Transgener-Personen darf nicht länger Toleriert werden.
Ein Abschnitt befasst sich auch mit dem "Recht" in Deutschland:
In some European countries, it has now become possible to correct offical records and obtain a new first name. However, in other countries a change of birth certificate is simply not allowed. In a large number of Council of Europe Member States, such changes are permitted only upon proof that the transgender person has been sterilised or declared infertile, or has undergone other medical procedures, such as gender reassignment surgery or hormone treatment. The individual's sincere affirmation of their gender identity is not seen as sufficient, and the suitability of the medical procedures for the person in question is not considered.
In einigen Europäischen Ländern ist es möglich geworden, die offiziellen Unterlagen zu korrigieren und einen neuen Vornamen zu wählen. Andererseits in einigen anderen Staaten ist ein Wechsel der Geburtsurkunden einfach nicht erlaubt. In einer grossen Menge der Mitgliedsstaaten des Europäischen Gerichtshofs sind solche Änderungen nur erlaubt wenn eine Transgender-Person sterilisiert oder für unfruchtbar erklärt wurde oder andere Massnahmen getroffen wurden wie eine geschlechtsangleichende Operation oder Hormonbehandlung. Die selbstbewusste Beteuerung der Geschlechtsidentität des Individuums wird als nicht ausreichend betrachtet und die Angemessenheit der medizinischen Prozeduren für diese Person wird nicht betrachtet.
Das deutsche Transsexuellengesetz ist in diesem Sinne ein ganz besonderer Übeltäter: Selbst eine Geburt durch die Verwendung zuvor eingefrorenen Spermas z.B. führt zur Annulation der Personenstandsänderung.