Freitag, 27. Februar 2009

Gute Nachricht

In der Schweiz gibt es ein Gerichtsurteil, das GaOP (Geschlechtsangleichende Operationen) unter 25 Jahren regelrecht verbietet und damit viele Betroffene in schwerste Depressionen bis hin zum Selbstmord getrieben hat (Aussage meiner Therapeutin):

Urteil vom 10. Dezember 1999 - Entscheid: KV 106
Erlass des Eidgenössischen Versicherungsgerichts
Sozialversicherungsabteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
Geschlechtsumwandlungsoperation
Die unter dem alten Recht ergangene Rechtsprechung hinsichtlich der Kostenübernahme bei einer Geschlechtsumwandlungsoperation - insbesondere was die Erfüllung einer mindestens zwei Jahre dauernden Beobachtungszeit betrifft - gilt auch unter der Herrschaft des KVG.
...die Operation kann nur ab dem Alter von 25 Jahren in Betracht gezogen werden...

(Autsch, schon alleine der Titel: “Gechlechtsumwandlungsoperation”)

Gestern nun erhielt ich eine doppelt gute Nachricht, eine Freundin von mir, 19 Jahre alt, hat die Genehmigung von der Krankenkasse erhalten und wird relativ bald operiert und es freut mich nicht nur für sie, denn das bedeutet, dass diese dogmatische Regel endlich Risse bekommen hat und dies in Zukunft hoffentlich häufiger vorkommen wird.