Samstag, 7. März 2009

Transgender Gesetz?

Seelenlos hat mich darauf Aufmerksam gemacht, dass ich mir mal den aktuelle Entwurf der Revision des TSG ansehen soll.

Ja, hab ich getan.

Als erstes hatte ich ein Stück weit die Frage: Hä, wie hilft das TS und TG, aber was die Intersex Community vor allem aufgeregt hat, war die gleich am Anfang enthaltene Passage, die Zwangsops verhindert. Hm Moment. weil das Ding Transgender im Namen hat, soll die Chance verworfen werden, dass euer höchstes (und mehr als legitimes) Ziel erreicht wird? Ich frag mich, wer da noch unterstützt wird. Echt.

Dennoch, wie gesagt, ich finde es unter den aktuellen Bedinungen weniger Prickelnd:

Nachdem ich jetzt auf der Seite der DGTI war weis ich wieder, wo das Gschmäckle her kommt. Zu wenig Kritik an der Behandlung, da wo sinnvolle Forschung betrieben wird, wird sich sogar noch dagegen ausgesprochen, und dass der Entwurf für die Erneuerung des TSG mir nicht gefällt, dürftet ihr ja bereits erahnen.

Bei einem Gesetz wie diesem, dass gerade mal nach ein paar Jahrzehnten mit viel Mühe mal zur Erneuerung vorgeschlagen wird, darf man keine Kompromisse eingehen.

Ich denke die Forderungen sollten so lauten:
- 3. Geschlechtseintrag "Undefiniert" möglich a la Australien (Und ja, bitte auch für TG)
- Die Passagen dahingehend angepasst, die sich im Vorschlag befinden und IS betreffen entsprechend anpassen und als eigenes IS Gesetz veröffentlichen
- Gender Recognition Act a la GB (evt. mit Therapeutischem / Ärztlichen Empfehlungsschreiben ohne 3 Jahre nachgewiesener öffentlicher Benutzung der Identität, wie in GB vorgeschrieben)

Solche Forderungen sollten nicht ganz unmöglich sein, schliesslich kann man ja schon auf entsprechende Initiativen oder "Acts" verweisen.

In diesem Sinne bräuchte es ein TSG dann auch nicht mehr, und ein IS Gesetz auch nur, um die Selbstherrlichkeit der Ärztekaste in Hinsicht Menschenrecht zu durchbrechen.

Comments (2)

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S. Schwanczar's avatar

S. Schwanczar · 643 weeks ago

Wäre dieses TransGenderGesetz durchgekommen, dann hätten sich alle Ärzte, die an den Genitalverstümmelungen ("Korrekturen") des Intersexuellen Genitales und den Gonadektomien beteiligt sind, hinstellen können:

Der Gesetzgeber verbietet dies ausdrücklich nur für den Fall, das die Eingriffe die Herstellung geschlechtlicher Eindeutigkeit bezwecken, nicht aber aus anderen Gründen, wie zum Beispiel Schutz des Kindes vor schwerwiegenden psychischen Fehlentwicklungen und Selbstgefährdung.

Zum zweiten sieht dieses Transgendergesetz vor, den gerichtlichen Zwang des Gutachters, eine Prognose bezüglich des psychischen Geschlechts beizubringen, aufzuheben.

Statt dessen sieht das Transgendergesetz die Beibringung eines Attests durch den Antragsteller auf Änderung von Vornamen und/oder Geschlechtseintrag vor.

Wenn das nicht gelingt, kann er das nun nicht mehr mit Hilfe des Gerichts durchsetzen und hat dann keine Chance mehr zu korrekten Papieren zu kommen.

mfG
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S. Schwanczar · 643 weeks ago

Anschluss an Vorpost

unter http://transtagung.de/?page_id=764 zur Tagung 2012 hat man
das offensichtlich immer noch nicht verstanden. Dort heißt es nämlich:

"da in der Vergangenheit oftmals die Zersplitterung der trans* Szene bzgl. TSG-Reform als Grund für politische Untätigkeit angegeben wurde"

Nun hat man wieder ein Papier gemacht, dass zwar wesentlich besser ist, aber wiederum Haken und Ösen hat, die nach hinten losgehen - zumindest für diejenigen, die sich nicht als TransGender betrachten und teure Behandlungen wünschen.

Und man hält an dem psychiatrischen Märchen der "Trans" Geschichten fest, obwohl wissenschaftlich längst gesichert ist, das Intersexualität vorliegt.

mfG

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